Rechte und
Pflichten des Käufers:1.1 Aufgrund des Kaufvertrages sind Sie zur Zahlung des
Kaufpreises verpflichtet
1.2 Bei einer verzögerten Lieferung
kommt es auf die Einzelumstände an. Ist vertraglich nichts anderes bestimmt worden, steht
es dem Verkäufer grundsätzlich frei, innerhalb welcher Frist der Kaufgegenstand
ausgeliefert wird. Sollte sich die Lieferfrist ausnahmsweise sehr lange verzögern,
müssen Sie, um von diesem Kaufvertrag zurücktreten zu können, den Verkäufer -
juristisch gesprochen - "in Verzug setzen".
Tip: So gehen Sie richtig vor: Um den Verkäufer in Verzug zu setzen,
ist grundsätzlich eine Fristsetzung mit genauer Datumsangabe nötig. Sie fordern den
Verkäufer auf, innerhalb dieser Frist zu liefern. Nach fruchtlosem Ablauf muß eine
Nachfrist gesetzt werden. Mit der Nachfristsetzung drohen Sie zugleich, die Leistung
abzulehnen, falls nicht innerhalb dieser Frist geliefert wird.
1.3 Bei einer falschen Lieferung - also
wenn Sie etwas anderes erhalten, als Sie bestellt haben - handelt es sich rechtlich in der
Regel um einen Fall der Nichterfüllung. Sie können grundsätzlich Erfüllung verlangen,
also Lieferung des bestellten Gegenstandes. Sollte dies nicht mehr möglich sein, können
Sie vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen.
1.4 Hat der gekaufte Gegenstand nicht
die zugesicherten Eigenschaften, können Sie nach dem Gesetz wahlweise entweder vom
Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis entsprechend mindern, Nachlieferung oder
schließlich Schadenersatz verlangen. Zugesichert ist eine Eigenschaft des
Kaufgegenstandes aber erst dann, wenn der Verkäufer erklärt, für das Vorhandensein
dieser Eigenschaft einstehen zu wollen. Diese vertragliche Zusicherung ist abzugrenzen von
der bloßen unverbindlichen Beschreibung des Kaufgegenstandes.
Tip: Wenn Sie sicher gehen wollen, daß die Kaufsache auch die von Ihnen
gewünschten , bestimmten Eigenschaften aufweist, sollten Sie sich unbedingt vor Abschluß
des Kaufvertrages vom Verkäufer schriftlich bestätigen lassen, daß diese Eigenschaften
vorhanden sind und der Verkäufer für das Vorhandensein dieser Eigenschaften die Haftung
übernimmt. Sie können auch Ihre Bestellung der Kaufsache unter dem Vorbehalt erklären,
daß der Kaufgegenstand bestimmte Eigenschaften aufweisen muß, Sie ansonsten von dem
Vertrag zurücktreten.
1.5 Im Falle der Lieferung einer fehlerhaften Kaufsache stehen Ihnen
nach dem Gesetz bei einem Gattungskauf drei Ansprüche nach Ihrer Wahl zu. Sie können den
Kaufvertrag rückgängig machen, also jeder erhält seine Leistung zurück (juristischer
Fachausdruck: Wandelung), oder den Kaufpreis entsprechend herabsetzen (Minderung) und
schließlich sich eine neue Kaufsache nachliefern lassen (Lieferung eines mangelfreien
Kaufgegenstandes anstelle des mangelhaften). Diese Gewährleistungsansprüche werden in
den AGBs des Verkäufers oft modifiziert. Zum Beispiel in der Form, daß der Verkäufer
zuerst nachbessern kann und nur im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung vom
Kaufvertrag zurücktreten muß. Rechtlich besteht ein Anspruch auf Nachbesserung bei einem
Kaufvertrag nur, wenn dies zusätzlich vertraglich vereinbart wurde. Vollkommen
ausgeschlossen werden dürfen alle drei Ansprüche allerdings nicht.
1.6 Sie können die Gewährleistungsrechte innerhalb von sechs Monaten
geltend machen. Nach diesem Zeitpunkt sind Ihre Ansprüche verjährt. Eine
formularmäßige Verkürzung dieser Fristen in den AGBs ist nicht möglich. Grundsätzlich
beginnt die Verjährung mit Ablieferung der Kaufsache. Beachten Sie: Bei offensichtlichen
Mängeln ist eine Verkürzung der Gewährleistungsfristen unter sechs Monate möglich.
Tip: Reklamieren Sie bei offensichtlichen Mängeln sofort und in
Zweifelsfällen schriftlich. Ansonsten droht Ihnen ein Verlust Ihrer Gewährleistung, wenn
die AGBs des Verkäufers wirksam eine Anzeigefrist für offensichtliche Mängel
beinhaltet. Von der gesetzlichen Verjährung rechtlich zu unterscheiden ist die Garantie.
Der Verkäufer übernimmt bei einer Garantie die Haftung dafür, daß innerhalb einer
bestimmten Zeitspanne ein Mangel nicht auftreten wird.
Quelle: PC-SHOPPING / Rae Gast & Collegen |